Sprechstunde

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, einen Termin in unserer Sprechstunde zu erhalten:

Praxisklinik2000-Orthopaedie

Untersuchungstermin in der Praxisklinik 2000 Orthopädie

Bitte bringen Sie zum ersten Untersuchungstermin alle aktuellen Unterlagen wie Befunde, Röntgenbilder, Operationsberichte oder Kernspinbilder mit.

Behandlungsverlauf

In der ersten Besprechung wird der Behandlungsverlauf (konservativ oder operativ) festgelegt. Sollte ein operativer Eingriff notwendig sein, kann bereits beim ersten Gespräch ein entsprechender Termin geplant werden. Der/die Operateur/in klärt Sie über den Ablauf der Operation auf, unser/e Anästhesist/in informiert Sie über die Narkose. PatientInnen mit langen Anfahrtswegen oder ausländische PatientInnen können sich mit dem Operateur auch telefonisch in Verbindung setzen.

Operation

Am Operationstag sollten Sie sich nüchtern zum festgelegten Zeitpunkt in unserem Operationszentrum einfinden. Unterlagen (Befunde, Röntgenbilder, Kernspinbilder) bitte nicht vergessen. Bei ambulanten Operationen bleiben Sie für 2 – 3 Stunden in unserem Aufwachraum. Sie sollten sich von einer Begleitperson nach Hause bringen lassen. Stationäre PatientInnen verlegen wir in unsere Privatklinik (Klinik 2000 GmbH) oder ins Diakoniekrankenhaus. Bei Entlassung erhalten Sie den Operationsbericht sowie einen schriftlichen Plan für die Weiterbehandlung. Entsprechende Rezepte (z. B. Krankengymnastik, Medikamente) werden ausgestellt. Weitere Kontrolltermine können, falls gewünscht, beim behandelnden Arzt (Operateur) vereinbart werden. Die Weiterbehandlung kann jedoch auch durch den/die Hausarzt/Hausärztin oder überweisende/n Arzt/Ärztin erfolgen.

Nachbehandlung

Bei den meisten Gelenkeingriffen ist eine krankengymnastische Nachbehandlung erforderlich. Unsere stationären PatientInnen werden durch unsere eigene krankengymnastische Abteilung versorgt. Ambulante PatientInnen können dort ebenfalls Behandlungstermine vereinbaren. Bei größeren Gelenkeingriffen wie z. B. Achsenkorrekturen oder künstlicher Gelenkersatz empfehlen wir eine stationäre 2-3 wöchige Rehabilitation, die wir gerne für Sie organisieren können.

Abrechnung bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Kosten für die Behandlung von Kassenpatientinnen und -patienten werden von den Krankenkassen übernommen. Eine stationäre Behandlung in unserer Privatklinik wird von den gesetzlichen Krankenkassen akzeptiert, sofern wir mit diesen einen Vertrag abgeschlossen haben. Derzeit gilt dies für die Krankenkassen IKK sowie die meisten BKK`n.

Privatpatienten

Die Abrechnung der Untersuchung, der konservativen oder operativen Behandlung sowie die Anästhesie erfolgt bei PrivatpatientInnen über eine private Rechnungsstellung. Die Arztrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die stationäre Behandlung rechnen wir über sog. Fallpauschalen ab, die sich an sogenannten DRGs (Fallpauschalen) orientieren. Die privaten Krankenkassen erstatten in der Regel die Behandlungskosten in der Klinik. Bei sehr aufwendigen Operationen schließen wir in Einzelfällen abweichende Honorarvereinbarungen ab, die wir Ihrer Versicherung entsprechend begründen.

Ausländische Patienten

Wir behandeln selbstverständlich auch Patientinnen und Patienten aus dem Ausland. In den meisten Fällen können wir mit Hilfe von Unterlagen und telefonischen Beratungen Behandlungsvorschläge geben. Sollte in der Praxisklinik 2000 ein operativer Eingriff geplant werden, können die Voruntersuchungen (z. B. Labor, Röntgen), am Tage vor der Operation in unserem Hause durchgeführt werden. Sofern gewünscht können wir Ihnen bei Anreise (z. B. Flugbuchungen, Hotelbuchung) behilflich sein. Es empfiehlt sich grundsätzlich mit der Rückreise nach dem operativen Eingriff einige Tage zu warten.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel über Fallpauschalen (DRG). In dieser Pauschale sind sämtliche Kosten wie Honorar für Operateur/in und Anästhesist/in, Sachkosten, stationärer Aufenthalt, Krankengymnastik, Orthesen, Gehhilfen usw.. enthalten. Die Kosten für einen zusätzlichen mehrwöchigen Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik kann auf Wunsch ebenfalls in die Pauschale aufgenommen werden.

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